Preise in € - gültig ab 01.01.2008

Vorbemerkung

  1. Für bestimmte wiederkehrende Leistungen werden Vergütungen nach den im Verzeichnis aufgeführten Sätzen erhoben; sie gelten für Einzeluntersuchungen nach den in Normen, sonstigen maßgebenden Bestimmungen und Lieferbedingungen festgelegten Verfahren.
  2. In allen anderen Fällen, wie z.B. für Gutachten, Untersuchungen, Auskünfte, werden die Vergütungen jeweils besonders berechnet. Bei der Abrechnung nach Zeitaufwand gelten folgende Richtsätze:
    je Stunde je Tag je Woche je Monat
    1. für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 83,00 € 664,00 € 3320,00 € 14375,60€
    2. für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte 73,00 € 584,00 € 2920,00 € 12643,60€
    3. für sonstige Bedienstete 62,00 € 496,00 € 2480,00 € 10738,40€

  3. Für die Erfüllung von Spezialaufträgen kann das Institut die Vergütung besonders vereinbaren. Entsprechendes gilt für Eilaufträge und Aufträge im Ausland. Reise- und Fahrtkosten sowie zusätzliche Auslagen werden besonders in Rechnung gestellt.
  4. Werden bei der Ausführung eines Auftrags Überstunden oder Sonntags- und Feiertagsarbeit erforderlich, hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
  5. Werden zusätzliche Materialien, wie z.B. Isotope usw. verwendet oder zusätzliche Geräte erforderlich, können die Kosten für diese Beschaffungen nach vorheriger Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt werden.
  6. Zusätzliche Hilfskräfte sind - insbesondere für Geländearbeiten - auf Anforderung des Instituts kostenfrei vom Auftraggeber zu stellen.
  7. Soweit Spezialleistungen für die Durchführung eines Auftrages vom Institut nicht ausgeführt werden können, hat der Auftraggeber die notwendigen Leistungen im Einvernehmen mit dem Institut durchzuführen oder durchführen zu lassen.
  8. Soweit Art und Umfang der auszuführenden Leistungen nicht von vornherein übersehen werden können oder nicht eindeutig vereinbart sind, bleibt es dem Institut überlassen, das Ausmaß der Untersuchung zu bestimmen.
  9. Bei Leistungsangaben, die keine Vergütungssätze enthalten, sind die Kosten nur ermittelbar, wenn der Leistungsumfang (Untersuchungsmethode, Objektmessgenauigkeit, Schwierigkeitsgrad, Material und Probenart, Geländebeschaffenheit usw.) mit dem Auftraggeber detailliert abgesprochen ist.
  10. Umsatzsteuer ist in den Leistungssätzen nicht enthalten.
Ziffer Leistung Einheit
1 Seismik und Potentialverfahren
 
1.1 Seismik
1.1.1 Refraktions- oder Reflexionsseismik mit Fallgewicht oder Vibrator
pro Messtag 4.952,00
1.1.2 Reflexions- und Refraktionsseismik mit Sprengstoff oder SISSY
pro Messtag nach Aufwand
1.1.3 Erschütterungsmessungen
pro Messtag 2.484,00
1.1.4 Seismische Spezialuntersuchungen (Scherwellentechnik, VSP, etc.)
pro Messtag nach Aufwand
 
1.2 Gravimetrie
1.2.1 Abgabe der Daten von Gravimetriemesspunkten je Punkt 23,01
  ab101. Punkt 18,41
  ab 1.001. Punkt 13,80
1.2.2 Bestimmung der Schwerewerte einzelner Punkte je Punkt nach Aufwand
1.2.3 Durchführung einer gravimetrischen Vermessung (flächenhaft oder auf Profilen)
nach Aufwand
 
1.3 Magnetik
1.3.1 Abgabe der Daten von Magnetometermesspunkten 7,67
1.3.2 aus einer regionalen Vermessung je Punkt 7,67
ab 101. Punkt 6,65
ab 1001. Punkt 5,11
1.3.3 aus Profilvermessungen je Punkt 3,07
1.3.4 Durchführung einer feldmagnetischen Vermessung
(flächenhaft oder auf Profilen)
nach Aufwand
 
2 Geoelektrik und Bohrlochmessverfahren
 
2.1 Geoelektrik
2.1.1 Gleichstromgeoelektrik im Gelände nach Aufwand
2.1.2 Elektromagnetische Messungen inkl. Radar nach Aufwand
2.1.3 Messungen nach der Methode der Induzierten Polarisation
nach Aufwand
2.1.4 Spezialmessungen (Eigenpotential, Mise a la Masse u.ä.)
nach Aufwand
 
2.2 Geophysikalische Bohrlochuntersuchungen bis 1.300 m Tiefe nach Aufwand
 
3 Geochronologie und Isotopenhydrologie
 
3.1 Altersbestimmung (je Probe)
 
3.1.1 C14-Datierung mit konventioneller Vorbereitung inkl. δ13C 259,00
3.1.2 C14-Datierung von Knochenproben 306,00
3.1.3 TIMS - U/Th-Analyse 945,00
3.1.4 Gammaspektrometrische Analyse (210Blei) 149,00
3.1.5 Lumineszenzdatierungen 1032,00
 
3.2 Isotopenhydrologie
 
3.2.1 an Wasser 25,00
3.2.2 Deuterium (δ2H) 25,00
3.2.3 Sauerstoff (δ18O) 25,00
3.2.4 Deuterium und Sauerstoff 45,00
3.2.5 Kohlenstoff und Sauerstoff an Karbonaten (δ13C und δ18O) 28,00
 
4 Geothermik und Grundwasserhydraulik
 
4.1 Bohrlochmessungen bis 6000 m (Temp., Druck, Flow, SAL, Gamma) nach Aufwand
4.2 Isothermenkarten der Untergrundtemperaturen nach Aufwand
4.3 Gutachten zum Fündigkeitsrisiko geothermischer Bohrungen nach Aufwand
4.4 Grundwasserströmungsgeschwindigkeit und Richtung in Einzelbohrungen bis 100 m Tiefe nach Aufwand
4.5 Auswertung hydraulischer Bohrlochtests nach Aufwand
 
5 Geoinformatik und Datenbanken
 
5.1 Abgabe von digitalen Daten (sofern nicht unter 1-4 spezifiziert) nach Aufwand
 
 
6 Gesteinsphysikalsche Eigenschaften
 
6.1 magnetische Suszeptibilität 80,00
6.2 natürliche remanente Magnetisierung 159,00
6.3 Gesteinsmechanik 68,00
6.4 Wärmeleitfähigkeit (ohne Probenaufbereitung) 35,00
6.5 Wärmeleitfähigkeit (mit Probenaufbereitung) 60,00
6.6 Wärmeleitfähigkeit (temperaturabhängig 20 - 500 °C) 325,00
6.7 Wärmeleitfähigkeit (temperaturabhängig 0-155 °C) 250,00
 
7 Einsatz von Dienst- und Spezialfahrzeugen
 
7.1 Personenkraftwagen je km 0,46
7.2 VW-Bus als Messfahrzeug je Einsatztag 54,00
7.3 Unimog als Messfahrzeug je Einsatztag 115,00
7.4 P-Wellen-Vibrator als Messfahrzeug je Einsatztag 274,00
7.5 S-Wellen-Vibrator als Messfahrzeug je Einsatztag 544,00
7.6 Anhänger je Einsatztag 16,00